Nutzungsbedingungen/Regeln
für den Bogensportplatz und 3D-Parcours
des SV Tell Dasing e.V.
Für diese Bogensport- und Parcoursanlage (im folg. Anlage genannt) gilt:
Sicherheit ist oberstes Gebot!
Bogenschießen gilt als sichere Sportart. Damit das auch so bleibt, ist von allen Schützen der sichere Umgang mit Pfeil und Bogen geboten.
Allgemein gelten die Dasinger SportstättenVO, das Bay. WaldG, das Natur- und UmweltschutzG sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Es muss jedem Schützen klar sein, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden müssen.
Mit Betreten der Anlage akzeptiert jeder Schütze ausnahmslos diese Nutzungsbedingungen und Regeln und hält diese auch ein.
Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird hier die männliche Personenform geschrieben. Natürlich sind auch die weiblichen und inter/diversen Personen gemeint.
1. Zutritt zur Anlage
1.1 Zutritt für Mitglieder des Tell Dasing e.V.
Zutritt für Gastschützen gegen Entrichtung des Schießbeitrages
Der Zutritt zur Anlage erfolgt ausschließlich über den Eingang am oberen Schlagbaum (gegenüber Tennisclub).
Gastschützen müssen sich ordnungsgemäß vor Schießbeginn in die Schießliste eintragen.
Das Anmeldungskuvert mit dem Schießbeitrag füllen und leserlich beschriften. Anschließend in den Schlitz der Kassette werfen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Bogensportplatz nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person benutzen (diese muss kein Bogenschütze sein).
Nach Schießende muss sich jeder Schütze wieder in der Schießliste austragen.
Der Schießbeitrag gilt für einen Parcoursdurchgang. Für einen zweiten bzw. weiteren Durchgang ist der gemäß Aushang ermäßigte Schießbeitrag zu entrichten.
1.2 Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Schlechtes Wetter und dessen Folgen (Hochwasser, Schneebelastungen, Eis, Laub, Sturmschäden etc.) können unberechenbare Folgen haben und die Anlage beeinträchtigen. Wird die Anlage betreten bzw. genutzt, geschieht dies auf eigene Gefahr und Verantwortung. Wege oder Einrichtungen werden nicht gestreut bzw. sind nicht rutschsicher konstruiert. Vor dem Betreten/Nutzen sind diese immer auf Begehbarkeit bzw. Nutzung zu prüfen. Sperrungen mit rot-weißem Signalband sind zu beachten.
1.3 Jeder Schütze ist für sein Verhalten und Schießen selbst verantwortlich und muss eine gültige Haftpflichtversicherung inkl. Bogensport haben. Er haftet uneingeschränkt für jeden durch ihn verursachten Schaden und Folgeschaden jeder Art. Verletzungen anderer Personen werden strafrechtlich verfolgt. Schießen auf Tiere jeder Art oder absichtliches Schießen auf Pflanzen/Bäume wird nach deutschem Jagd- und Naturgesetz zur Anzeige (Wilderei) gebracht.
1.4 Das Schießen auf der Anlage ist für Gastschützen ganzjährig zu den am Eingang und Aushang aufgeführten Zeiten erlaubt. Zum Schießende muss das Bogenschießen beendet und der Platz kurz danach verlassen sein.
Zum Vereinstraining haben die Mitglieder auf dem Platz Vorrang und die Gastschützen müssen ausweichen.
Wegen Arbeitseinsätzen, Vereinsveranstaltungen oder ähnlichem kann die Anlage oder auch vereinzelte Anlagenteile kurzfristig gesperrt werden.
1.5 Das Parken der PKWs darf auf der Kiesfläche (links der Zufahrtsstraße) erfolgen, nicht in der Anlage. Einfahrten (Schlagbäume/Tore) sind freizuhalten (Rettungswege!).
2. Verhalten auf der Anlage
2.1 Die gesamte Anlage wird zur Überprüfung und nachhaltiger Dokumentation von Diebstahl, Vandalismus und Verstößen dieser Ordnung zeitweise mit Kameras überwacht. Die Überwachung erfolgt nach den gesetzlichen Grundlagen gem. § 6 b BDSG. Erhobene Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur gezielten Strafverfolgung verwendet, nicht veröffentlicht und regelmäßig gelöscht.
2.2 Wie in jedem Wald sind nur die Wege zu benutzen und es ist strikt den Wegweisern zu folgen. Ein Abkürzen ist nicht erlaubt. Zäune bzw. Absperrungen dürfen nicht überschritten werden. Pflanzen und Pflanzenteile dürfen nicht entwendet werden. Auf dem Parcours sind Neuaufforstungen vorhanden. Wir bitten die Erwachsenen, Ihre Kinder darauf hinzuweisen.
2.3 Auf der Anlage ist Ruhe zu bewahren, um andere Schützen/Personen nicht zu stören. Personen, welche durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf des Schießens oder einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, werden vom Platz verwiesen.
2.4 Auf dem ganzen Gelände ist das Rauchen (auch E-Zigaretten, Verdampfer oder ähnliches) ganzjährig verboten. Am Grillplatz (Feuerstelle) darf geraucht werden – hier ist jedoch der Aschenbecher zu nutzen, nicht die Feuerstelle.
2.5 Vor und während des Schießens gilt absolutes Alkoholverbot. Das Schießen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist verboten.
2.6 Tische und Bänke dürfen zum Rasten/Pause (jedoch keine „Groß-Picknicks“ oder Partys) genutzt werden. Diese sind sauber zu hinterlassen. Restmüll (auch gebrochene Pfeile und Pfeilteile) und Essensreste sind mitzunehmen und gehören nicht in die Natur und nicht in die Feuerstelle. Grillen ist nicht erlaubt.
Die Feuerstelle darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden und dient nicht der Müllverbrennung (die Asche wird zum Kompostieren verwendet).
2.7 Auf der Anlage befinden sich keine Toiletten.
2.8 Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Sie dürfen keine Belästigung für andere Personen oder Tiere sein und müssen von den Zieleinrichtungen ferngehalten werden (keine Urinmarkierungen in Zielnähe). Hundekot ist aufzunehmen und wie Restmüll mit zu nehmen. Eine Hundehaftpflichtversicherung und -marke muss vorhanden sein. Andere Haus- oder Nutztiere sind auf der Anlage nicht gestattet.
2.9 Fotografieren zur Erinnerung am Schießen (Schütze selbst) ist natürlich erlaubt. Das Fotografieren oder jede andere Art von Aufnahmen der Anlage oder Anlagenteile sowie anderer Personen ist verboten (Datenschutz).
2.10 Zieleinrichtungen oder sonstige Einrichtungen (z.B. Scheibenauflagen, Abschusspflöcke) dürfen nicht verändert werden (Änderung der Gefährdungsbereiche).
3. Ausrüstung
3.1 Die komplette Schießausrüstung sollte der DSB-Sportordnung entsprechen und in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand sein. Pfeile sollten beschriftet sein (siehe Muster). Schießen mit Pfeilschiene („Persisches Bogenschießen“) ist verboten. Pfeile sollten in einem Köcher mitgeführt werden. Ein Transportieren von Pfeilen in der Hand ist untersagt.
3.2 Auf der gesamten Anlage sind nur Bögen bis max. 50 lbs Zuggewicht erlaubt. Compoundbögen und Armbrüste jeder Art und Zuggewicht sowie andere Schieß-/Wurfgeräte sind verboten.
Beim Tragen/Führen von Messern ist das dt. Waffengesetz einzuhalten!
3.3 Fremde Bögen/Ausrüstungen dürfen nicht berührt oder an sich genommen werden (auch nicht „nur“ zum Anschauen). Auf der Anlage gefundene Pfeile/Ausrüstungs-teile werden nicht Eigentum des Finders. Diese sind in dem bei der Anmeldung befindlichen Behälter zu deponieren. Ein Entnehmen von nichteigenen gefundenen Pfeilen/Ausrüstungsteilen ist Diebstahl.
3.4 Stabiles Schuhwerk und angepasste, sich von der Umgebung abhebende Kleidung sind empfehlenswert. Tarnkleidung und Camouflage ist unerwünscht.
4. Schießen auf der Anlage
4.1 Das Schießen/Zielen auf andere Personen und Tiere – hier gilt auch schon nur das Andeuten aus Spaß mit oder ohne Pfeil im Bogen – ist strengstens verboten.
4.2 Beim Kommando „Absetzen“ oder „Stopp“ ist jede Handlung beim Schießvorgang sofort einzustellen und der Pfeil in den Köcher zu stecken. Erst nach Freigabe oder Kommando „Pfeil frei“ darf wieder geschossen werden.
4.3 Der 3D-Parcours beginnt auf der unteren Wiese am 3D-Ziel 1. Dann den Wegweisern in fortlaufender Nummerierung folgen. Der 3D-Parcours endet am 3D-Ziel 34. In die Gegenrichtung darf auf keinen Fall gelaufen werden.
4.4 Treffen Schützen auf einen besetzten Abschusspflock, so haben diese in einen Mindestabstand von drei Metern zu warten, bis die Vorgänger ihr Schießen abgeschlossen haben.
4.5 Geschossen wird von den gelben Pflöcken (Kinder, weniger geübte Schützen), den blauen Pflöcken (geübte Schützen) und roten Pflöcken (sehr geübte Schützen). Weitere Abstände als der blaue/rote Pflock (Erweiterung der Schießdistanz) sind verboten.
4.6 Pfeile verbleiben beim Gehen im Köcher und dürfen erst nach korrektem Stand beim Abschusspflock/-linie aus dem Köcher genommen und eingenockt werden. Andere Schützen stehen hinter den „aktiven“ Schützen.
4.7 Jeder Schütze hat sich vor seinem Schuss davon zu überzeugen, dass er das richtige Ziel anvisiert. Der Schütze hat sicherzustellen, dass die Pfeilflugbahn frei, ein Pfeil-fang vorhanden und der Gefährdungsbereich vor, neben und hinter dem Ziel frei ist. Auch sind Wege und Straße außerhalb des Geländes mit einzubeziehen. Das Ausziehen des Pfeils darf nur in Richtung Ziel erfolgen. Der Bogen darf nur so hoch gehalten werden bzw. der Pfeilauszug hat so zu erfolgen, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über das Ziel bzw. den Pfeilfang fliegt und den Gefährdungsbereich verlassen kann. Querschießen oder Hochauszug/-anschlag sind verboten.
4.8 Im 3D-Parcours werden entweder gemäß WA-Regelwerk maximal 2 Pfeile pro Ziel oder nach DBSV-Regelwerk (maximal 3 Pfeile, der erste treffende Pfeil gilt, dann Schießende für dieses Ziel) geschossen.
Ein Üben mit mehreren Pfeilen auf 3D-Ziele im Parcours ist verboten.
Zum Üben stehen der Einschießplatz oder die Scheiben zur Verfügung. Auf Scheiben wird mit max. 3 Pfeilen pro Passe geschossen.
4.9 Zum Ziehen oder Suchen der Pfeile sind die bekannten Sicherheitsregeln bzw. Warnhinweise für die nachkommenden Schützen strikt einzuhalten.
4.10 Werden Pfeile aus den Scheiben/3D-Ziele gezogen, ist vorher zu prüfen, ob diese sicher stehen und immer mit einer Hand zu stützen. Pfeile sind herauszuziehen und nicht zu drehen. Pfeilspitzen müssen mit entfernt werden.
Sollte ein Baum getroffen werden, ist der Pfeil möglichst baumschonend zu entfernen. Großflächiges Herausschnitzen des Pfeils/der Pfeilspitze ist zu vermeiden. Ein Baum ist mehr wert als eine Pfeilspitze.
SV Tell Dasing e.V. übernimmt für Gastschützen generell keine Haftung für Personen- und Sachschäden und/oder deren Folgeschäden.
Unsere Vereinsmitglieder sind zur Kontrolle der Ausrüstung und dem Verhalten der Schützen angehalten und weisungsberechtigt. Bei Zuwiderhandlung, Missachtung oder Nichteinhaltung dieser Ordnung wird dem Schützen nach Hausrecht ein sofortiger Platz-verweis und Platzverbot erteilt. Eine rechtliche Nachverfolgung behalten wir uns vor. Gezahlte Scheibengelder werden bei Platzverweis nicht erstattet, auch nicht bei Über-schreiten/Nichteinhalten der Schießzeiten oder Selbstabbruch der Schützen.
Änderungen jederzeit vorbehalten.
Der Vorstand Tell Dasing
Stand: 01. Juli 2025