Nutzungsbedingungen

Für diese Schießplatz- u. Parcoursanlage (im folg. Anlage genannt) gilt:

Sicherheit ist oberstes Gebot !

Bogenschießen gilt als sichere Sportart. Damit das auch so bleibt, ist von allen Schützen diese Ordnung sowie die Regeln der Sportordnung des DSB zu kennen und einzuhalten. Weiterhin gelten hier die Dasinger SportstättenVO, das Bay.WaldG, Natur- und UmweltschutzG sowie Unfallverhütungsvorschriften.

Es muss jedem Schützen klar sein, dass er hier eine Schießanlage nach Dt.WaffG betritt. Wir betonen, dass dies keine Schikane, sondern für alle Schützen selbstverständlich und für alle Bogenparcours gültig ist.

Mit Betreten der Anlage akzeptiert jeder Schütze diese Ordnung(en) und hält diese ein.

Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird hier die männliche Personenform geschrieben. Natürlich sind auch die weiblichen und inter/diversen Personen gemeint.

1. Zutritt zur Anlage 

1.1 Zutritt nur für Mitglieder des Tell Dasing e.V.

Weiterhin dürfen Nichtmitglieder diese Anlage als Gastschützen* gegen Entrichtung eines Scheibengeldes nutzen. Sie müssen jedoch erfahrene Schützen sein und sich ordnungsgemäß registrieren bzw. an-/abmelden. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines aufsichtsberechtigten, erfahrenen Schützen schießen. Die Aufsichtspflicht obliegt auch bei Veranstaltungen des Vereins.

(*Erfahrene Gastschützen sind erwachsene Bogenschützen, welche einen vollen Ausbildungskurs absolviert und mindestens ein Jahr Schießerfahrung haben. Schnupperkurse, Kurzeinweisungen, Internet-„Selbststudium“ oder Eventteilnahmen sind keine Ausbildung).

Anfänger sollen besser einen Kurs (bei Fachleuten) machen, bevor sich Falsches angeeignet und beibehalten wird, Körperschäden auftreten und kein Spaß beim Schießen entsteht.

Der Zutritt zur Anlage erfolgt ausschließlich nur über den Eingang am oberen Schlagbaum (gegenüber Tennisheim). Vor Schießbeginn muss sich jeder schießende Schütze (pro Zeile ein Schütze) erst anmelden / registrieren, das Scheibengeld zahlen und sich in die Schießliste (Beginn) eintragen. Die Eintragungen sind vollständig, ordnungsgemäß und leserlich zu erfolgen. Bei Nichtanmeldung (Registrierung) befindet sich die Person unbefugt auf der Anlage. Nach Schießende muss sich jeder Schütze wieder austragen. Eine Parcoursschießkarte ist zu führen bzw. für jedes 3-D-Ziel der Trefferwert einzutragen und bei Kontrolle vorzuzeigen.

Die Parcoursgebühr gilt für einen Parcoursdurchgang. Für einen zweiten bzw. weiteren Durchgang ist das gemäß Aushang ermäßigte Scheibengeld zu entrichten und eine weitere Schießkarte (mit Vermerk „2.Durchgang“) zu führen.

1.2 Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.

Schlechtes Wetter und dessen Folgen (Hochwasser, Schneebelastungen, Eis, Laub, Sturmschäden etc.) können unberechenbare Folgen haben und die Anlage beeinträchtigen. Wird die Anlage betreten bzw. genutzt, geschieht dies auf eigene Gefahr und Verantwortung. Wege oder Einrichtungen werden nicht gestreut bzw. sind nicht rutschsicher konstruiert. Vorm Betreten/Nutzen sind diese auf Begehbarkeit bzw. Nutzung immer zu prüfen. Sperrungen mit rot-weißem Signalband sind zu beachten.

1.3  Jeder Schütze ist für sein Verhalten und Schießen selbst verantwortlich und muss eine gültige Haftpflichtversicherung inkl. Bogensport haben. Er haftet uneingeschränkt für jeden durch ihn verursachten Schaden und Folgeschaden jeder Art. Verletzungen anderer Personen werden strafrechtlich verfolgt. Schießen auf Tiere jeder Art oder absichtliches Schießen auf Pflanzen/Bäume wird nach deutschem Jagd- und Naturgesetz zur Anzeige (Wilderei) gebracht.

1.4 Das Schießen auf der Anlage ist für Gastschützen ganzjährig zu den am Eingang und Aushang aufgeführten Zeiten erlaubt. Zum Schießende muss der Platz verlassen sein.

Zum Vereinstraining haben die Mitglieder auf dem Platz Vorrang und die Gastschützen müssen ausweichen. Zuschauer beim Training sind nicht erlaubt.

Wegen Arbeitseinsätzen, Vereinsveranstaltungen oder ähnlichem kann die Anlage oder auch vereinzelte Anlagenteile kurzfristig gesperrt werden.

1.5 Das Parken der PKWs darf auf der Kiesfläche (links der Zufahrtsstraße) erfolgen, nicht in der Anlage. Einfahrten (Schlagbäume/Tore) sind freizuhalten (Rettungswege!). Nicht rechts der Zufahrtsstraße parken (Bereich Tennisheim). 

 

2. Verhalten auf der Anlage

2.1  Die gesamte Anlage wird zur Überprüfung und nachhaltiger Dokumentation von Diebstahl, Vandalismus und Verstößen dieser Ordnung zeitweise mit Kameras überwacht. Die Überwachung erfolgt nach den gesetzlichen Grundlagen gem. § 6 b BDSG. Erhobene Überwachungsaufnahmen werden bei Relevanz ausschließlich zur gezielten Strafverfolgung verwendet, nicht veröffentlicht und regelmäßig gelöscht.

2.2  Wie in jedem Wald sind nur die Wege zu benutzen und den Wegweisern zu folgen. Ein Abkürzen ist nicht erlaubt. Zäune bzw. Absperrungen dürfen nicht überschritten werden. Pflanzen und Pflanzenteile dürfen nicht entwendet werden. Auf dem Parcours sind Neuaufforstungen vorhanden. Wir bitten die Erwachsenen, Ihre Kinder darauf hinzuweisen.

2.3  Auf der Anlage ist Ruhe zu bewahren, um andere Schützen / Personen nicht zu stören. Personen, welche durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf des Schießens oder einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, werden vom Platz verwiesen.

2.4  Auf dem ganzen Gelände ist das Rauchen (auch E-Zigaretten, Verdampfer oder ähnliches) ganzjährig verboten. Am Grillplatz (Feuerstelle) darf geraucht werden – hier ist jedoch der Aschenbecher zu nutzen, nicht die Feuerstelle.

2.5  Das Schießen ist nur im nüchternen Zustand erlaubt. Es herrscht vor und während des Schießens absolutes Alkoholverbot, d.h. 0,00‰. Aus Jugendschutzgründen ist auch hier alkoholfreies Bier (Angabe 0,0%) nicht erlaubt. Das Schießen unter Einfluss von Drogen od. Medikamenten, welche die Sicherheit beeinträchtigen, ist verboten

2.6  Tische und Bänke dürfen zum Rasten/Pause (jedoch keine „Groß-Picknicks“ oder Partys) genutzt werden. Diese sind sauber zu hinterlassen. Restmüll (auch gebrochene Pfeile und -teile) und Essensreste sind mitzunehmen und gehören nicht in die Natur und nicht in die Feuerstelle. Grillen ist nicht erlaubt.

Die Feuerstelle darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden und dient nicht der Müllverbrennung (die Asche wird zum Kompostieren verwendet).

2.7  Auf der Anlage befinden sich keine Toiletten.  

2.8  Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Sie dürfen keine Belästigung für andere Personen oder Tiere sein und müssen von den Zieleinrichtungen ferngehalten werden (kein Markieren in Zielnähe). Hundekot ist aufzunehmen und wie Restmüll mit zu nehmen. Eine Hundehaftpflichtversicherung und -marke muss vorhanden sein. Andere Haus- oder Nutztiere sind auf der Anlage nicht gestattet.

2.9  Fotografieren zur Erinnerung am Schießen (Schützen selbst) ist natürlich erlaubt. Das Fotografieren oder jede andere Art von Aufnahmen der Anlage oder Anlagenteile sowie anderer Personen ist verboten (Datenschutz).

2.10 Zieleinrichtungen oder sonstige Einrichtungen (z.B. Scheibenauflagen, Abschusspflöcke) dürfen nicht verändert werden (Änderung der Gefährdungsbereiche).

 

3. Ausrüstung

3.1  Die komplette Schießausrüstung muss der DSB-Sportordnung entsprechen und in einem einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand sein. Pfeile müssen mit voll ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen auf dem Schaft beschriftet sein (siehe Muster). Schießen mit Pfeilschiene („Persisches Bogenschießen“) ist verboten. Pfeile sind in einem Köcher (Seiten- oder Feldköcher, Rücken-, Rucksack- oder Bogenköcher) zu führen. Ein Transportieren von Pfeilen in der Hand ist untersagt.

3.2  Auf der gesamten Anlage sind nur Bögen bis max. 50 lbs Zuggewicht erlaubt. Compoundbögen und Armbrüste jeder Art und Zuggewicht sowie andere Schieß-/Wurfgeräte sind verboten. Beim Tragen/Führen von Messern ist das dt. Waffengesetz einzuhalten!

3.3  Fremde Bögen/Ausrüstungen dürfen nicht berührt oder an sich genommen werden (auch nicht „nur“ zum Anschauen). Auf der Anlage gefundene Pfeile / Ausrüstungsteile werden nicht Eigentum des Finders. Diese sind in bei der Anmeldung befindlichen Behälter zu deponieren. Ein Entnehmen von nicht eigenen gefundenen Pfeilen/Ausrüstungsteilen ist Diebstahl.  

3.4  Die Bekleidung muss bezüglich Körperbedeckung der Ordnung des DSB entsprechen (ausgenommen „weiß“/Vereinskleidung) und soll möglichst weit sichtbar sein. Camouflage in jeder Art und Farbe ist nicht erlaubt. Schießen auf der Anlage nur mit festem Schuhwerk, welchen den ganzen Fuß umfassend geschlossen einkleiden (keine Sandalen und/oder sogar barfuß und kein freier Oberkörper).  

 

4. Schießen auf der Anlage

4.1  Das Schießen/Zielen auf andere Personen und Tiere – hier gilt auch schon nur das Andeuten aus Spaß mit oder ohne Pfeil im Bogen – ist strengstens verboten.

4.2  Beim Kommando „Absetzen“ oder „Stopp“ ist jede Handlung beim Schießvorgang sofort einzustellen und der Pfeil in den Köcher zu stecken. Erst nach Freigabe oder Kommando „Pfeil frei“ darf wieder geschossen werden.

4.3  Der 3-D-Parcours beginnt auf der unteren Wiese zwischen dem Jung-Nadelholz. Dann den Wegweisern im Uhrzeigersinn folgen. In die Gegenrichtung darf nicht gelaufen werden.

4.4  Treffen Schützen auf einen besetzten Abschusspflock, so haben diese in einen Mindestabstand von drei Metern zu warten, bis die Vorgänger ihr Schießen abgeschlossen haben.

4.5  Geschossen wird von den gelben Pflöcken (Kinder, weniger geübte Schützen) oder den blauen Pflöcken (geübte Schützen). Weitere Abstände als der blaue Pflock (Erweiterung der Schießdistanz) sind verboten.

4.6  Pfeile verbleiben beim Gehen im Köcher und dürfen erst nach korrektem Stand beim Abschusspflock/-linie aus dem Köcher genommen und eingenockt werden. Andere Schützen stehen hinter den „aktiven“ Schützen.  

4.7  Jeder Schütze hat sich vor seinem Schuss davon zu überzeugen, dass er das richtige Ziel anvisiert. Der Schütze hat sicherzustellen, dass die Pfeilflugbahn frei, ein Pfeilfang vorhanden und der Gefährdungsbereich vor, neben und hinter dem Ziel frei ist. Auch sind Wege und Straße außerhalb des Geländes mit einzubeziehen.

Das Ausziehen des Pfeils darf nur in Richtung Ziel erfolgen. Der Bogen darf nur so hoch gehalten werden bzw. der Pfeilauszug hat so zu erfolgen, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über das Ziel bzw. den Pfeilfang fliegt und den Gefährdungsbereich verlassen kann. Querschießen oder Hochauszug/-anschlag sind verboten.

4.8  Im 3-D-Parcours werden entweder gemäß WA-Regelwerk maximal 2 Pfeile pro Ziel oder nach DBSV-Regelwerk (maximal 3 Pfeile, der erste treffende Pfeil gilt, dann Schießende für dieses Ziel) geschossen. Ein Üben mit mehreren Pfeilen auf 3-D-Ziele im Parcours ist verboten.

Zum Üben stehen der Einschießplatz oder die Scheiben zur Verfügung. Auf Scheiben wird mit max. 3 Pfeilen pro Passe geschossen.  

4.9  Zum Ziehen oder Suchen der Pfeile sind die bekannten Sicherheitsregeln / Warnhinweise für die nachkommenden Schützen strikt einzuhalten.  

4.10 Werden Pfeile aus den Scheiben / 3-D-Ziele gezogen, ist vorher zu prüfen, ob diese sicher stehen und immer mit einer Hand zu stützen. Pfeile sind herauszuziehen und nicht zu drehen. Pfeilspitzen müssen mit entfernt werden. 

Sollte ein Baum getroffen werden, ist der Pfeil möglichst baumschonend zu entfernen. Großflächiges Herausschnitzen des Pfeils / der Pfeilspitze ist zu vermeiden. Ein Baum ist mehr wert als eine Pfeilspitze. 

 

Tell Dasing e.V. übernimmt für Gastschützen generell keine Haftung für Personen- und Sachschäden und/oder deren Folgeschäden.

 

Unsere Vereinsmitglieder sind zur Kontrolle der Ausrüstung und dem Verhalten der Schützen angehalten und weisungsberechtigt. Bei Zuwiderhandlung, Missachtung oder Nichteinhaltung dieser Ordnung wird dem Schützen nach Hausrecht ein sofortiger Platzverweis und Platzverbot erteilt. Eine rechtliche Nachverfolgung behalten wir uns vor. Gezahlte Scheibengelder werden bei Platzverweis nicht erstattet, auch nicht bei Überschreiten / Nichteinhalten der Schießzeiten oder Selbstabbruch der Schützen.

Änderungen jederzeit vorbehalten.

Der Vorstand Tell Dasing Abt. Bogen

Stand: Juli 2022

Adressen

Schützenheim im Gasthaus Fritz
Friedberger Straße 10
86453 Dasing

Anfahrt: Google Maps

Bogenplatz mit 3D Parcours 
An der Brandleiten 
(Für Navigation: An der Brandleiten 10)
86453 Dasing

Anfahrt: Google Maps

Über uns

Wir sind ein alt eingesessener Schützenverein in Dasing. Wir bieten verschiedene Disziplinen an. Hauptsächlich im Luftdruckbereich und Armbrust 10 m indoor im Gasthaus Fritz im Ortskern sowie Bogenschießen im Freien auf Scheiben und einem 3D Parcours außerhalb des Ortes.

Termine und Öffnungszeiten findet ihr im Kalender